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ISPM-15 (IPPC-Standard)

Der IPPC-Standard: ISPM-Nr. 15

Zum Schutz gegen die Einschleppung von Holzschädlingen in einheimische Wälder haben viele Länder Quarantänebestimmungen beschlossen und eingeführt.

Der ISPM 15 Standard fordert

  1. Behandlung des Vollholzes mit einer anerkannter Hitzebehandlung
  2. Kennzeichnung mit der vorgeschriebenen Markierung
    (Als Bestätigung der vorschriftsmäßig Behandlung)
  3. Entrindung des Vollholzes
    (Rindenanhaftungen von weniger als 3 cm Breite sind bei beliebiger Länge und bei einer Breite von über 3 cm weniger als 50 cm² Größe zugelassen.)

Unsere Fertigung von ISPM-15 (IPPC-Standard) Produkten

Unsere Holztrocknung ermöglicht uns die Behandlung von Verpackungs- und Stauholz gemäß ISPM-15 (IPPC). So können wir auch Kisten, Paletten, Transportböden usw. mit der ISPM-15 Holzbehandlung anbieten.

Standard für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz

Damit diese Vorschriften für Firmen nicht unnötig verkompliziert werden, hat die International Plant Protection Convention (IPPC) für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz - die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) "Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade" verfasst.

ISPM-Nr. 15 - Umsetzung der jeweiligen Länder

Da in vielen Ländern die Umsetzung des ISPM Nr. 15 noch nicht abgeschlossen ist, erhebt unsere weiter unten angezeigte Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zudem sind nur Länder aufgeführt, die entweder selbst mitgeteilt haben, dass sie den ISPM Nr. 15 fordern oder über die Welthandelsorganisation (SPS-Notifizierung) zumindest einen Einführungstermin mitgeteilt haben. Man muss damit rechnen, dass weitere Länder kurzfristig den ISPM 15 Standard umsetzen.

Wir helfen bei der ISPM-Nr. 15 Umsetzungs-Recherche.

Detailierte Informationen entnehmen Sie bitte den spezifischen Vorschriften der Länder oder wir helfen Ihnen bei der Umsetzungs-Recherche.

IPPC ISPM15 Einführvorschriften für die Behandlung von Verpackungsholz
beim Export in nicht EU-Staaten (Drittländer)

ISPM-Nr. 15 - Anforderungen - Länderübersicht (Stand 26.11.2012).

A
Ägypten 01.10.2005 -
Algerien 01.08.2009 -
Argentinien 01.06.2005 Holz muss etrindet sein
Australien 01.09.2004 Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein.
B
Bolivien 24.05.2005 Holz muss etrindet sein
Brasilien 15.05.2006 ISPM-15-Markierung aus Deutschland wird anerkannt
C
Chile 01.06.2005

 

China 01.01.2006 Entrindetes Holz. Die IPPC-Markierung muss beim Öffnen des Containers sichtbar sein. Seit 01.01.2006 Pflanzenschutzzeugnis für Holzpackmittel aus Vollholz bzw. Nichtholzerklärung nicht mehr erforderlich.
Costa Rica 01.03.2005 -
D
Dominikanische Republik 01.07.2006 -
E
Ecuador 01.03.2005 -
Elfenbeinküste 01.01.2006 Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen können. Für Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.
Europäische Union 01.03.2005 Innerhalb der EU findet der ISPM 15 keine Anwendung. Für Lieferungen aus Drittländern mit Ausnahme der Schweiz gilt der ISPM 15 ab 01.03.2005 (Richtlinie 2004/102/EG vom 05.10.2004). Entrindetes Holz ab dem 01.01.2009. Für Packmittel aus Vollholz aus europäischen Drittländern, die als Waren (not in use) eingeführt werden, bestehen keine Anforderungen. Darüber hinaus gelten Übergangsregelungen bis 31.12.07 für Stauholz (rinden- und befallsfrei) sowie keine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem IPPC-Bildzeichen für Packmittel, die vor dem 28.02.05 hergestellt wurden.
F
Französisch - Polynesien 2008 -
G
Georgien 01.2010 -
Guatemala 16.09.2005 -
H
Honduras 25.02.2006 -
I
Indien 01.11.2004 -
Indonesien angekündigt Holz mit ISPM 15 Markierung wird bereits anerkannt. Packaging declaration wird empfohlen.
Iran 01.2010 -
Israel 01.10.2009 -
J
Jamaika 01.01.2011 -
Japan 01.04.2007 -
Jordanien 17.11.2005 -
K
Kamerun 2006 -
Kanada - -
Kasachstan 01.07.2010 -
Kenia 01.01.2006 -
Kolumbien 16.09.2005 -
Kroatien 01.01.2007 -
Kuba 01.10.2008 -
L
Lesotho - -
Libanon 26.03.2006 -
M
Malaysia 01.01.2010 -
Mexico 16.09.2005 -
Mosambik - -
N
Neuseeland 01.08.2004 Container Decleration
Nikaragua vorgesehen Einführung des ISPM 15 wird beabsichtigt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 anzuwenden.
Nigeria 30.09.2004 -
Norwegen 01.01.2009 -
O
Oman 01.12.2006 -
P
Panama 17.02.2005 -
Paraguay Juli 2005 -
Peru 01.09.2005 -
Philippinen 01.06.2005 -
Portugal 01.06.2005 Es wird empfohlen, Holzpackmittel, die nach Portugal verschickt und von dort aus weiter gesendet werden, gemäß ISPM 15 zu behandeln und zu markieren.
R
Russland 01.07.2010 -
S
Samoa Juli 2006 -
Schweiz 01.03.2005 Die Einhaltung des ISPM 15 gilt jedoch nicht für EU Mitgliedsstaaten.
Senegal 15.08.2010 einschl. Rindenfreiheit
Seychellen 01.03.2006 -
Sri Lanka 08.09.2010 Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 schon jetzt anzuwenden.
Südafrika 01.03.2005 Frei von Rinde und Schädlingsbefall. Vermerk auf Handelsrechnung: "All timber used for packaging was free from bark and visible signs of insect and fungal attack when shipped".
Südkorea 01.06.2005 Frei von Rinde, frei von Schädlingsbefall sowie Anzeichen eines Schädlingsbefalls. Bei Wiederverwendung der Holzverpackung hat eine erneute Behandlung sowie Kennzeichnung zu erfolgen.
Surinam - -
Syrien 01.04.2006 -
T
Taiwan 01.11.2005 -
Trinidad und Tobago angekündigt Einführung des ISPM 15 wird beabsichtigt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den ISPM 15 anzuwenden.
Türkei 01.11.2005 Verwendung von entrindetem Holz
U
Ukraine 01.10.2005 -
Uruguay 01.06.2005 -
USA 16.09.2005 Zurückweisung der Ware bei Nichteinhaltung.
Usbekistan - -
V
Venezuela 01.06.2005 -
Vietnam 05.06.2005 -

Für weitere Staaten sind uns keine Bestimmungen bekannt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere Informationen zum Thema: Einfuhrvorschriften für Verpackungsholz

Unter https://pflanzengesundheit.jki.bund.de in der Rubrik „Hinweise Ein- und Ausfuhr“ > „Holzverpackungsmaterial“ finden Sie weitere Informationen zum Thema „Einfuhrvorschriften für Verpackungsholz“.

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